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  • Alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen durchlaufen bis zum Ende der Vorabgangsklasse eine intensive berufliche Orientierung. Diese führt zu einer klaren Vorstellung über die eigenen beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Interessen sowie zu einer persönlichen Entscheidung, welcher Ausbildungsberuf angestrebt wird oder ob das direkte Ziel ggf. ein Studium ist. Über eine systematische Berufsorientierung hinaus befähigen die allgemein bildenden Schulen möglichst alle Jugendliche dazu, eine Ausbildung zu beginnen.
  • Jugendliche, die am Ende der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben, münden entweder in eine Einstiegsqualifizierung ein oder an den beruflichen Schulen in eine Ausbildungsvorbereitung mit starken betrieblichen Anteilen (Ausbildungsvorbereitung dual AVdual). Während dieser Zeit soll der Übergang in eine betriebliche Ausbildung jederzeit möglich sein („Klebeeffekt“). Voraussetzung für die Ausbildungsvorbereitung dual ist die Verpflichtung der Wirtschaft, eine ausreichende Zahl an Praktikumsplätzen bereitzustellen. Derzeit wird AVdual an 96 Schulen in den 32 beteiligten Stadt- und Landkreisen angeboten.
  • Jugendliche ohne Förderbedarf, die beruflich orientiert sind und sich mehrfach erfolglos um einen Ausbildungsplatz beworben haben, sollen ein ganztägiges Angebot an beruflichen Schulen für das erste Jahr einer Berufsausbildung mit betrieblichen Anteilen (Berufsqualifizierung dual BQdual) erhalten. Wenn keine eigene BQdual-Klasse zustande kommt, wird BQdual im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule (1BFS) angeboten. Hauptziel ist der schnellstmögliche Übergang in eine betriebliche Ausbildung.
  • Die neue Konzeption des Übergangsbereichs von der Schule in den Beruf wird vor Ort durch die kommunale bzw. regionale Ebene passgenau und regionalspezifisch umgesetzt. Bei den Stadt- und Landkreisen der Modellregionen wird ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) eingerichtet, das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert wird. In einer regionalen Steuerungsgruppe wirken alle am Übergang Schule – Beruf beteiligten regionalen Akteure mit und bilden eine regionale Verantwortungsgemeinschaft.
  • Es findet eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit statt. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Akteure für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren – Kommunen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit sowie die Träger der Jugendhilfe – ihre Angebote auf den Einzelfall bezogen abstimmen und eng kooperieren. Denn mit dem SGB II, III und VIII gibt es drei Gesetze, die für die Integration von jungen Menschen von Bedeutung sein können. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit wird durch die Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf in allen Modellregionen gewährleistet.