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Definition Übergangsbereich

Unter dem Begriff Übergangsbereich fasst das Ausbildungsbündnis Bildungsgänge zusammen, die Berufsvorbereitung beinhalten und mit denen kein eigener berufsqualifizierender Abschluss erworben wird. Dies sind überwiegend Bildungsgänge an beruflichen Schulen wie das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf, das Berufseinstiegsjahr und die Berufsfachschule.

Im Jahr 2019 befanden sich insgesamt rund 44.000 Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg im Übergangsbereich. Darunter waren:

  • 21.116 in Bildungsgängen an beruflichen Schulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, die angerechnet werden kann
  • 18.655 in Bildungsgängen an beruflichen Schulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, ohne Anrechnung
  • 3.470 in berufsvorbereitenden Bildungsgängen der Bundesagentur für Arbeit
  • 721 in der Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit.

Gerade vor dem Hintergrund des großen Bedarfs an beruflich qualifizierten Fachkräften ist es wichtig, den Übergangsbereich zu reduzieren und mehr Jugendlichen den direkten Einstieg in eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Integrierte Ausbildungsberichterstattung 2019

 

Ansprechpartner/in
Ralf Kaiser
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
0711/123-2403
Ralf Kaiser