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AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter

Was wird gefördert:

Aufgabe der AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter ist es, die Jugendlichen bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung zu betreuen. Die AVdual-Begleiterinnen und -begleiter sind Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Familie. Ein AVdual-Begleiter betreut in der Regel zwei bis drei AVdual-Klassen (Schlüssel: 1:40).



Wer wird gefördert:



Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.

 Die Förderung setzt voraus, dass der zuständige Stadt- bzw. Landkreis das Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf regional umsetzt. Insbesondere gehört hierzu ein entsprechender Gremienbeschluss und die
Einsetzung und Leitung eines regionalen Übergangsmanagements.

Wie wird gefördert:



Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der Personalkosten (max. 30.000 Euro) bewilligt. Eine Kofinanzierung durch Dritte (auch ESF) ist möglich. Anträge können laufend gestellt werden.