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Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

 
Jugendberufsagenturen: Unterstützung und Beratung aus einer Hand

Für die Beratung und Integration junger Menschen unter 25 sind drei Sozialleistungsträger zuständig: die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die Träger der Jugendhilfe. In Jugendberufsagenturen arbeiten diese drei Kerninstitutionen zusammen, damit Jugendliche abgestimmte und individuelle Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Arbeit erhalten.

Jugendberufsagenturen möchten die Integrationschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Arbeitswelt und Gesellschaft verbessern. Den Jugendberufsagenturen liegt die Idee zugrunde, die Kompetenzen der zuständigen Institutionen enger zu verzahnen und zu koordinieren. Junge Menschen sollen so „wie aus einer Hand“ unterstützt werden. Diese Idee hat sich mittlerweile in ganz Deutschland etabliert.

Jugendberufsagenturen arbeiten in dezentraler Verantwortung. Sie setzen ihre Handlungsschwerpunkte entlang regionaler und lokaler Handlungsbedarfe und passend zu den Rahmenbedingungen vor Ort. Dadurch gestaltet sich die Arbeit der einzelnen Jugendberufsagenturen ganz unterschiedlich.
 
Kooperation auf Augenhöhe

Bei der Zusammenarbeit kommt der Kooperation auf Augenhöhe besondere Bedeutung zu. Entscheidungen werden ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen getroffen. Besonders intensive Zusammenarbeit besteht mit Schulen. Diese sind nicht nur Netzwerkpartner, sondern gleichberechtigte Kooperationspartner. Dezentral arbeiten Jugendberufsagenturen darüber hinaus zum Beispiel mit diesen Partnern zusammen:

  • Jugendmigrationsdienste
  • Arbeitgeberorganisationen
  • Jugendgerichtshilfe

Jugendberufsagenturen sind keine rechtlich selbstständigen Institutionen und verfügen nicht über eigene Haushalte oder Personal. Die jeweiligen Träger sind für die einzelnen Fälle verantwortlich und tragen die Kosten.

In 43 von 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs sind Kooperationsformen zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen von Jugendberufsagenturen entstanden. Sie setzen ihre Handlungsschwerpunkte entsprechend regionaler und lokaler Bedarfe und gestalten die Zusammenarbeit passend zu den Rahmenbedingungen vor Ort. In den Städten Freiburg, Heilbronn und Baden-Baden sowie in den Landkreisen Emmendingen und Heidenheim (2023) gibt es das sogenannte "One-Stop-Government", in denen die beteiligten Sozialpartner auch räumlich unter einem Dach zusammenarbeiten. Andernorts arbeiten die Partner dezentral und sind in Form einer gemeinsamen Webseite als Jugendberufsagentur für junge Menschen erreichbar. Dies ist beispielsweise in den Landkreisen Esslingen, Rastatt oder im Zollernalbkreis der Fall.