Durch intensive Einbindung eines Betriebspraktikums sollen die Lernenden von Anfang an die betriebliche Realität kennenlernen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Praktikum eine bessere Vorstellung über Berufe und Möglichkeiten. Zugleich werden sie motiviert, Kontakte zu Ausbildungsbetrieben zu knüpfen. Dadurch verbessern sie ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz.
Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels bietet das Praktikum Betrieben die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen, die für eine Ausbildung in Frage kommen. Das Praktikum gestalten die Betriebe orientiert an den betrieblichen Gegebenheiten. Es ermöglicht den Jugendlichen fachliche und überfachliche Kompetenzen zu erwerben.
Der duale Ansatz des Bildungsganges und die Bedeutung des Praktikums werden durch die verbindliche Umsetzung einer betrieblichen Lernaufgabe im Praktikum gestärkt. Um eine begründete Berufswahl treffen zu können, ist es sinnvoll, dass die Jugendlichen im Praktikum mindestens einmal eine berufstypische Aufgabe nach dem Modell der vollständigen beruflichen Handlung bewältigen. Das heißt, dass eine Aufgabe im Betrieb ausgewählt, in der Schule geplant, im Betrieb durchgeführt und in der Schule wiederum reflektiert wird. Die Vorbereitung auf die betriebliche Lernaufgabe erfolgt im Unterricht anhand von Lernfeldprojekte, hier wird auch das Prinzip der vollständigen Handlung mit den Jugendlichen erarbeitet. Erreicht werden damit realistische Selbsteinschätzungen und ein umfassendes Verständnis der Anforderungen im Beruf.
Die Schulen erarbeiten ein auf die regionalen Kontexte und mit den Beteiligten abgestimmtes Praktikumskonzept. Dies betrifft auch die zeitliche Ausgestaltung der Praktika als Tages- oder Blockpraktika. Die Praktikumsdauer umfasst in der Regel insgesamt 40 Tage. Das Konzept der Individualisierung ermöglicht dabei je auf die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler zugeschnittene Ausgestaltungen, wenn dies für sie oder ihn oder den Betrieb im gemeinsamen Entscheidungsprozess hin zur möglichen Ausbildung angemessen ist.
Die Jugendlichen sind unfallversichert , eine Sozialversicherungspflicht besteht nicht. Die Gewährung einer Praktikumsvergütung ist eine freiwillige Leistung der Betriebe, sie erhöht erfahrungsgemäß die Motivation der Jugendlichen. Die Arbeitszeiten im Praktikum entsprechen denen eines nicht volljährigen Auszubildenden. Eine unterjährige Aufnahme in eine Ausbildung ist möglich.
In einer sechs- bis achtwöchigen Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres werden Jugendliche, für die eine Ausbildung direkt in Frage kommt, in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur dahingehend unterstützt. Darüber hinaus besteht das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Berufsberatung während des Schulbesuchs weiter. Die Orientierungsphase dienst auch der Vorbereitung der Betriebspraktika.