Träger des regionalen Übergangsmanagements sind die Stadt- und Landkreise. Ziel ist es, die einzelnen Bausteine des Landeskonzeptes unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umzusetzen. In einer regionalen Steuerungsgruppe wirken alle am Übergang Schule - Beruf beteiligten regionalen Akteure mit und bilden eine regionale Verantwortungsgemeinschaft.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert:
Personalausgaben (einschl. Arbeitgeberanteile) bis zu einer Höhe von max. 60.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle für die Projektleitung, sowie max. 50.000 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr für die Stelle der Projektassistenz. Der Landesanteil liegt jeweils bei max. 70% der festgestellten förderfähigen Personalausgaben.
Zudem können die Antragsteller maximal 5.000 Euro pro Jahr für Sachausgaben beantragen.